Vertrags- und Schadensrecht

Die Erstellung und Überprüfung von Verträgen aller Art ist Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir begleiten Sie auch bei Vertragsverhandlungen, um die bestmögliche Vertragsgestaltung für Sie zu erzielen.

In der Praxis spielt die Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüche eine große Rolle. Ihre Ansprüche oder auch gegen Sie gerichtete Ansprüche können auf verschiedensten vertraglichen Grundlagen beruhen (Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag…).

Schadenersatzansprüche beruhen häufig auf sogenannten deliktischen Handlungen (Eigentumsverletzungen, Personenschäden, Verkehrsunfall, Betrug…). Daneben treten häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Neben der eigentlichen Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche ist hier häufig die Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer oder auch der Rechtsschutzversicherung von maßgeblicher Bedeutung zur Wahrung Ihrer Rechte.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann durch Einbeziehung strafrechtlicher Maßnahmen sinnvoll ergänzt werden.

Ist eine außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung oder Einigung nicht möglich, reicht das Vorliegen eines Gerichtsurteils nicht immer aus, wenn die Gegenseite nicht freiwillig zahlt. Zur endgültigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche bedarf es in diesem Fall noch der Zwangsvollstreckung, deren Maßnahmen wir individuell strategisch festlegen.