Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dies möchten wir hervorheben, denn um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen ist es von Vorteil, die Gegenseite und ihre Strategie genauestens einschätzen zu können.

Im laufenden Arbeitsverhältnis kann es für Sie als Arbeitnehmer zu belastenden Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen. Je nach individueller Situation ist eine außergerichtliche Konfliktlösung möglich oder aber die Durchsetzung Ihrer Rechte vor dem Arbeitsgericht erforderlich. Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschieht dies in der Regel im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmer in allen Situationen bei der Wahrung Ihrer Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und setzen uns kompetent und engagiert für Sie ein.

Durch die enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung können wir Ihnen als Arbeitgeber – ob bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder anlässlich von Betriebsprüfungen – über das „normale“ Arbeitsrecht hinausgehende Leistungen anbieten, da wir bei der Beratung auch die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen im Blick haben; gegebenenfalls muss auch einmal eine Strategie zu möglichen strafrechtlichen Auswirkungen mitbedacht werden.

Wir begleiten Sie bei Sozialversicherungsprüfungen oder Zollprüfungen (Stichworte: Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Scheinselbständigkeit…). Dieser Bereich gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an praktischer Bedeutung, da die Hauptzollämter personell und technisch „aufgerüstet“ haben.

Als Geschäftsführer einer GmbH oder Organ einer juristischen Person gelten die Schutzvorschiften für Arbeitnehmer für Sie im Wesentlichen nicht. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Handels- und Gesellschaftsrecht sind für eine umfassende Beratung und Vertretung unverlässlich.